Unterstützung Ihrer innovativen Projekte

Wollen Sie Innovations- und Entwicklungsprojekte durchführen? Haben Sie Expansionspläne? Oder wollen ein Start-up gründen? Fast immer stellt sich in diesen Situationen die Frage nach der Finanzierung. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungsquellen kurz beschrieben, von denen innovative KMU profitieren können. Weitere Informationen erhalten Sie in einer Erstberatung.

Ein Förderprogramm des Kantons Graubünden

Ihr Unternehmen kann von Fördermitteln des Kantons Graubünden profitieren, insbesondere dank des Art. 12 des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Graubünden (GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz), welches die Entwicklung von neuen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen fördert.

Als förderungswürdig gelten Vorhaben:

a. die Unternehmen oder Institutionen mit innovativen Geschäftsmodellen eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit oder Wertschöpfung verleihen;

b. technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auslösen, welche zu neuen, kommerzialisierbaren Produkten und Dienstleistungen oder zu neuen Prozessen führen. Neu kann auch eine wesentliche Weiterentwicklung bedeuten;

c. im Sinne einer Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten für innovative Produkte zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen;

d. im Bereich Forschung und Entwicklung vom Bund (Innosuisse, SNF) über ein Programm der Europäischen Union oder von einer anderen Organisation gefördert werden.

Beiträge: höchstens 25% der Gesamtkosten und max. CHF 500’000 Förderungsbeitrag

Innovationschecks: max. CHF 10’000

Darlehen: mind. CHF 500’000 anrechenbare Investitionskosten pro Projekt und max. CHF 2 Mio Darlehen, bzw. max. 25% der Investitionskosten

Gesuchbehandlung

Sämtliche Anträge werden dem Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) eingereicht und vom AWT beurteilt. Eine Zweitmeinung von Experten kann bei Bedarf eingeholt werden.

Unterlagen für die Gesuchprüfung

  • Angaben zu Strategie, Organisation, Produkten und Märkten
  • Planbilanz, Planerfolgsrechnung und Mittelflussrechnung
  • Angaben zu Entwicklungs-/Investitionskosten des zu finanzierenden Projektes
  • Angaben zur vorgesehenen Finanzierung und Sicherstellung des Kapitalbedarfs
  • letzte zwei Jahresrechnungen inkl. Revisionsbericht (falls vorhanden)
  • Kopien der für das Vorhaben getroffenen Finanzierungsvereinbarungen mit Investoren, Banken, Leasingsfirmen und Dritten.

Für Jungunternehmen, Start-ups und Spin-Offs sind in der Regel folgende, zusätzliche Unterlagen einzureichen:

  • Persönlicher Lebenslauf
  • Evtl. private Steuererklärung
  • Aktuelle Betreibungsauskunft

Weitere wichtige Informationen

Ein Fördergesuch muss in der Regel vor Arbeits-/Baubeginn eingereicht werden.

 

Eine frühzeitige Beratung durch Mitarbeiter des AWT ist zu empfehlen, um alle Fördermöglichkeiten zu erörtern.

Download Dokument “Richtlinie Gewährung von Beiträgen und Darlehen an innovative Vorhaben”.

 

Link Wirtschaftsentwicklungsgesetz

Kontakte

Amt für Wirtschaft und Tourismus
Grabenstrasse 1
7000 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 23 42
Web: www.gr.ch

Ansprechpartner:

Paolo Giorgetta (Leiter Standortentwicklung Industrie)

Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden

Die Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden vergibt seit dem 1.1.2018 keine Fördergelder mehr. Förderbeiträge für Innovationsprojekte von Unternehmen können nun über das Wirtschaftsentwicklungsgesetz Graubünden beantragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abschnitt «Wirtschaftentwicklungsgesetz GR»

Kontakte:

Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden
c/o Amt für Wirtschaft und Tourismus
Grabenstrasse 1
7000 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 30 86
Web: www.innovationsstiftung.gr.ch

Projektkoordination:

Beatrice Koller
Tel.: +41 (0)81 257 30 86

Förderprogramm für Tourismus des Kantons Graubünden

Die Wettbewerbsfähigkeit des Bündner Tourismus soll nachweislich gestärkt werden. Dazu wurde das Kooperationsprogramm Bündner Tourismus 2014-2021 lanciert. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Position in den Märkten soll ausgebaut werden
  • Mehrwerte aus Kooperationsprojekten und Systemvorteile sollen erzeugt werden
  • Die Verlässlichkeit der Destinationen und Standorte erhalten und weiter profilieren
  • Mehrwerte durch die strategische und operative Führung im Bündner Tourismus schaffen

Vorteile

  • Mögliche finanzielle Projektförderung
  • Gesamtförderbetrag von 21 Millionen Schweizer Franken
  • Kompetenzen im Tourismus werden erweitert und durch die Zusammenarbeit ausgebaut
  • Graubünden gewinnt als Feriendestination an Attraktivität, die Logiernächte steigen
  • Kosten können dank Synergienutzung gesenkt werden
  • Eine höhere Rentabilität und eine Stärkung des Tourismussystems wird erwirkt
  • Das lokale Gewerbe profitiert von diesen Auswirkungen, da mehr Gäste Dienstleistungen und Güter erwerben
  • Stärkung der Arbeitsplatzangebote

Teilnahmevoraussetzungen

Wer kann Anträge stellen?

  • Sie sind ein einzelner Unternehmer mit Kooperationspartner
  • Sie führen einen Einzelbetrieb oder eine Organisation (unterstützt durch Verband oder DMO/ReTO)
  • Sie zählen zu einer Destinationsmanagement-Organisation
  • Sie treten als mehrere Tourismusorganisationen gemeinsam auf
  • Sie gehören zu Graubünden Ferien

Was wird gefördert?

  • Projekte, die zu einem der Themenfelder passen und mithelfen, die Ziele des Programms zu erreichen
  • Das Projekt muss das touristische Gesamtsystem Graubünden und die strategische Ausrichtung der Destination (als funktionaler Wirtschaftsraum) stärken
  • Projekte, die Systemvorteile auslösen und die Kooperationen unter den Akteuren fördern
  • Das Projekt setzt eine neuartige Idee um (Neuartigkeit, Einzigartigkeit)
  • Das Projekt trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Verbesserung der Wettbewerbsposition bei (Wettbewerbsvorteil)
  • Das Projekt trägt zum Aufbau von Fachkompetenz bei (Know-how-Kompetenz)
  • Kooperationsprojekte mit anderen Akteuren (Multiplikation, Skalierbarkeit)

Themenfelder

  • Produkt-/Markt-Entwicklung: Marktfähige Erlebnisse, die sich am Kundenprozess orientieren
  • System-Innovation und Wissensmanagement: Kooperationen, Innovationen und Know-how-Transfer zur Stärkung des Gesamtsystems Graubünden
  • Standortentwicklung: Tourismus und Regionalentwicklung sowie Tourismusbewusstsein
  • Führung im Tourismus: Die besten Köpfe und zeitgemässe Führungsinstrumente

Wichtige Informationen zum Ablauf

1. Gesuchsformular (Download) ausfüllen und zusammen mit den Projektunterlagen an das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden senden (Adresse unten)
2. Beurteilung durch das Amt für Wirtschaft und Tourismus, anschliessend Beratung und Förderempfehlung durch den Tourismusrat
3. Projektförderung – je nach Höhe der Förderbeiträge entweder durch die Regierung oder das Departement für Volkswirtschaft und Soziales; Abschluss einer Beitragsvereinbarung
4. Projektumsetzung mit Meilensteinen
5. Schlussbericht inklusive Wirkungsmessung

Kontakte

Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden
Grabenstrasse 1, 7001 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 23 42
Web: www.gr.ch

Ansprechpartner:

Michael Caflisch (Leiter Tourismusentwicklung)
Tel.: +41 (0)81 257 23 73

Gian-Andrea Castelberg (Tourismusentwicklung)
Tel.: +41 (0)81 257 31 03

Kredithilfe durch eine Bürgschaftsgenossenschaft

Es gibt mehrere Bürgschaftsgenossenschaften. Nachfolgend werden zwei kurz vorgestellt:

1. Die BGOST.  Die Bürgschaftsgenossenschaft Ost für KMU fördert entwicklungsfähige Klein- und Mittelunternehmen durch die Gewährung von Bürgschaften mit dem Ziel, diesen die Aufnahme von Bankdarlehen zu erleichtern.

2. Die SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft. Sie fördert Unternehmerinnen mit überzeugenden Geschäftsmodellen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder ein bestehendes Geschäft übernehmen oder ausbauen.

Vorteile

  • Ihr Unternehmen wird auf dem Werdegang beraten
  • Ihnen wird eine Bürgschaft für Ihre kreditgebendene Bank gewährt
  • Die BGOST kann auf eigenes Risiko Geschäfte tätigen, die der Förderung von entwicklungsfähigen KMU dienen, so zum Beispiel die Gewährung von Kautionen und Garantien
  • Die SAFFA leistet der finanzierenden Bank Sicherheit in Form einer Bürgschaft und ermöglicht Unternehmerinnen den Zugang zu Krediten mit attraktiven Konditionen

Teilnahmevoraussetzungen

BGOST:

  • Sie führen ein KMU und suchen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

SAFFA:

  • Die Mitgliedschaft bei der Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA steht nur Frauen und Frauenorganisationen offen
  • Sie suchen für Ihre Geschäftsidee oder für Ihr Unternhemen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

Wichtige Informationen zum Ablauf

BGOST:

1. Einreichung des Bürgschaftsgesuches (Link) mit verlangten Unterlagen bei der BGOST (Bezahlung Kostenvorschuss von CHF 300.00)
2. Prüfung der eingereichten Unterlagen Besprechungen mit Gesuchsteller und Bank. Betriebsbesichtigung vor Ort
3. Antrag wird an Bewilligungsorgan der BGOST weitergeleitet
4. Entscheid durch das Bewilligungsorgan der BGOST

  • Bei einer Bewilligung: Erstellung Bürgschaftsverträge; Gesuchsprüfungskosten von rund CHF 1’200.00
  • Bei einer Ablehnung fallen keine Kosten an

SAFFA:

1. Einreichung Gesuch (Link): Bürgschaftsgesuch, Finanzierung, Business Plan, Schuldenverzeichnis etc.
2. Prüfung durch SAFFA: Persönliche Vorstellung des Projekts, Diskussion
3. Entscheid durch SAFFA. Falls Gesuch bewilligt wurde: Kredit durch Bank, Verbürgung durch SAFFA

Kontakte

BGOST
Falkensteinstrasse 54
Postfach 170
9006 St. Gallen
Tel.: +41 (0)71 242 00 60
Fax: +41 (0)71 242 00 70
info@bgost.ch
Web: bgost.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: bgost.ch/doks

SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft
Auf der Lyss 14
4051 Basel
Tel.: +41 (0)61 683 18 42
Fax: +41 (0)61 322 06 15
info@saffa.ch
Web: saffa.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: saffa.ch/doks

Förderung durch Investoren und Business Angels

Es gibt mehrere Netwerke und Vermittler über die man an Geldgeber herantreten kann. Nachfolgend werden drei Schweizer Investoren-Vermittler vorgestellt:

1. Die SECA. Sie vertritt Private Equity- und Corporate Finance-Aktivitäten gegenüber Unternhemern. Zudem werden der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und deren Kundschaft gefördert. Investoren und Business Angels sind auf der Website gelistet.

2. Swiss Startup Invest. Ihr Ziel ist es, Schweizer Start-ups notwendige finanzielle Unterstützung zu vermitteln. Über sie ist der Kontakt zu Investoren, Venture Capitalists, Business Angels und weitere Interessierten möglich. Nach eigenen Angaben ist Swiss Startup Invest der führende Anbieter in der Schweiz.

3. Die SVC AG. Sie stellt schweizweit KMUs und Jungunternehmen Risikokapital in der Höhe von insgesamt bis zu 100 Millionen Franken zur Verfügung. Die Fördergelder sollen innovative Unternehmen in verschiedenen Industrien und Unternehmensphasen stärken. Das Risikokapital wird als Eigenkapitalstütze oder als Darlehen mit Erfolgsbeteiligung vergeben. Der Werkplatz Schweiz und die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen ist der SVC AG wichtig.

Vorteile

SECA, CTI Invest und SVC AG:

  • Ihr Unternhemen wird bei der Umsetzung einer Geschäftsidee unterstützt
  • Die Finanzierung ist Verhandlungssache mit dem jeweiligen Investor, respektive Business Angel

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

Swiss Startup Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Teilnahmevoraussetzungen

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

Swiss Startup Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

SECA: 

  • Erfolgschancen, einen Investor oder Business Angel zu gewinnen, liegen bei 10-20%
  • Erfolgschancen, bei der Suche nach Venture Capital, liegen bei 5%

Swiss Startup Invest:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

SVC AG:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

Weitere wichtige Informationen

SECA:

Swiss Startup Invest:

SVC AG:

  • Die SVC AG begleitet Sie auf der Website bei der Einreichung der Anfrage: Anfrage SVC AG

Kontakt

SECA – Swiss Private Equity & Corporate Finance Association
Grafenauweg 10
Postfach 4332
6304 Zug
Telefon: +41 41 757 67 77
Fax: +41 41 757 67 00
info@seca.ch

Web: seca.ch

Swiss Startup Invest
Seehofstrasse 6
8008 Zürich
info@swiss-startup-invest.ch
Web: swiss-startup-invest.ch

Ansprechpartner:

Jean-Pierre Vuilleumier (Managing Director)
Telefon +41 79 251 32 09

Veronika Riggauer (Project Leader)

SVC – AG für KMU Risikokapital
IKV
Tessinerplatz 7
8070 Zürich
Tel.: +41 (0)44 333 10 63
info@svc-risikokapital.ch
Web: svc-risikokapital.ch

Förderung für Start-ups, Unternehmer, F&E-Projekte und WTT-Support

Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, hat am 1. Januar 2018 die Funktion der bisherigen Kommission für Technologie und Innovation KTI übernommen. Sie fördert unter neuem Namen und mit einer neuen Organisationsstruktur weiterhin wissenschaftsbasierte Innovationen in der Schweiz.

Als Förderagentur für Innovation des Bundes ermöglicht Innosuisse Ihnen als KMU einen einfachen Einstieg in die Welt der wissenschaftsbasierten Innovationsförderung. Innovationsvorhaben werden unterstützt, in dem Ihr Unternehmen Forschungsleistungen bis zu 50% des Projektvolumens bei Forschungseinrichtungen in der Schweiz beziehen kann. Einen leichten Einstieg bietet der Innovationsscheck in der Höhe von 15‘000 CHF. Darüber hinaus werden umfangreichere und innovative F&E-Projekte gefördert. Infos dazu finden Sie weiter unten. Die KTI bietet für Start-ups zudem verschiedene Coaching-Möglichkeiten an und führt Veranstaltungen durch.

Vorteile

  • Innosuisse hilft den zukünftigen Entrepreneurs mit dem Start-up Training Programm mit massgeschneiderten Ausbildungsmodulen (4 Module)
  • Vermittlung von Tools und einer Methodik, um eine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen
  • Jungunternehmer können sich für ein professionelles Coaching bewerben
  • Innosuisse unterstützt den Transfer von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Industrie. Nationale thematische Netzwerke (NTN) bieten den KMU Dienstleistungen bei der Vermittlung von Technologiewissen durch die Hochschulen und beim Anbieten von Lösungen für die unternehmensspezifischen Bedürfnisse an
  • Im Förderprogramm Energie steuert und finanziert Innosuisse den Aufbau und Betrieb der acht interuniversitär vernetzten Forschungskompetenzzentren (SCCER)
  • Gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) bietet Innosuisse das Programm BRIDGE an. An der Schnittstelle von Grundlagen- und angewandter Forschung fördert Innosuisse junge und erfahrene Forschende
  • Innosuisse leitet das Entreprise Europe Network (EEN), das KMU den Aufbau von Kooperationen in Europa und weiteren Ländern ermöglicht (mehr als 600 Mitgliederorganisationen in über 60 Ländern).
  • Gefördert werden Entwicklungen, die ein hohes Innovationsrisiko haben und daher von Unternehmen kaum im Alleingang in Angriff genommen werden

Teilnahmevoraussetzungen

  • Förderung aller Disziplinen von wissenschaftsbasierten Innovationen
  • Marktorientierte F&E-Projekte
  • Gründung und Aufbau von Start-ups
  • Zwingende Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen F&E-Institut und mindestens einem privatwirtschaftlichen Partner
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssen eine Eigenleistung von mindestens 50% des Projektvolumens beitragen
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssem eine Zusatzfinanzierung von ca 10% der Fördergeldsumme in Form eines Cash-Beitrges zahlen. (Dieser Cash-Beitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden)

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fördern nach dem Bottom-up-Prinzip: Ausschlaggebend für die Unterstützung sind der innovative Gehalt und die Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung im Markt
  • Nicht zulässig sind Projekte im militärischen Bereich
  • Die Erfolgsquote, dass ein Antrag unterstützt wird, liegt bei ca. 30%

Weitere wichtige Informationen

  • Innosuisse übernimmt ausschliesslich die Kosten der Saläre des öffentlichen F&E-Instituts bis maximal 50% der gesamten Projektsumme, der Rest wird durch Eigenleistung der Wirtschaftspartner erbracht
  • Als Eigenleistung der Wirtschaft zählt der eigene personelle Aufwand, für Tests bereitgestellte Anlagen und Materialien, aber auch Lizenzen oder Güter, die dem wissenschaftlichen Partner zur Verfügung gestellt werden
  • Firmen erhalten von Innosuisse keinerlei Direktfinanzierungen
  • Finanzierungsobergrenze: CHF 500’000 für Erstprojekte. Für Folgeprojekte sind höhere Beiträge möglich

Kontakt

Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

info@innosuisse.ch

Web: innosuisse.ch

Ansprechpartner:

Dr. Walter J. Ammann (Innovationsmentor für die Region Graubünden)
Tel.: 079 301 71 50

Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission

Das SME Instrument ist Teil des europäischen Innovationsförderprogramms Horizon 2020, welches hochinnovative Start-ups und KMU mit Finanzierungsmöglichkeiten direkt unterstützt. Das SME Instrument  wird bis 2020 etwa 3 Milliarden Euro in 7’500 Innovations- und F&E-Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen investieren. Pro Unternehmen können Förderleistungen von bis zu 2.5 Mio Euro beantragt werden.

Vorteile

  • A-fonds-perdu Förderung von bis zu 2.5 Mio Euro pro Innovationsprojekt / Unternehmen
  • Relativ schneller Förderentscheid
  • Förderbetrag geht direkt zu Ihrem Unternehmen
  • Ihr Unternehmen wird bei der Markteinführung in europäischen und internationalen Märkten unterstützt
  • Sie profitieren von Networking Gelegenheiten mit Investoren und potentiellen Partnern

Teilnahmevoraussetzungen

Das SME Instrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer radikal neuen Idee und einem Business Plan, welcher zur Einführung marktfähiger Innovationslösungen führt. Es unterstützt KMU mit hohem Risiko und hohem Potenzial dabei, neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnten.

Die Anträge werden von vier unabhängigen Experten aufgrund folgender Kriterien beurteilt:

  • Spitzenleistung – Ihr Projekt hat ein hohes Innovationspotenzial und ist über den Stand der Technik hinaus
  • Wirkung – Ihre Innovation erfüllt die dringenden Bedürfnisse europäischer und internationaler Märkte
  • Umsetzung – Ihr Arbeitsplan ist kohärent und effizient

Schwerpunktthemen

Das SME Instrument ist eine öffentliche Ausschreibung mit vier Stichtagen pro Jahr für die Phasen 1 und 2. Nach jedem Stichtag werden alle eingereichten Projekte von externen Gutachtern analysiert und die ausgewählten KMU werden benachrichtigt.

Phase 1 – Machbarkeitsstudie:

  • Konzept und Machbarkeitsstudie – von der Idee zum Konzept
  • Die Europäische Union stellt 50‘000 Euro Finanzierungskapital zur Verfügung
  • Den Förderentscheid erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten und die Finanzierung innerhalb von 4 Monaten

Phase 2 – vom Konzept zum Markt:

  • Ausführung, Marktreplikation, F&E und Produktentwicklung
  • Vom Konzept zur Marktreife
  • Die Europäische Union finanziert bis zu 70% des Projektes mit Beträgen zwischen 0.5 und 2.5 Millionen Euro
  • Den Förderentscheid erhalten Sie innerhalb von 4 Monaten und die Finanzierung innerhalb von 8 Monaten

Phase 3 – Geschäftsbeschleunigungsdienste und Coaching

  • Kostenloses Coaching, Geschäftsbeschleunigungsdienste und Beratung um den Wachstum Ihres Unternehmens zu unterstützen
  • In Form von Schulungen, Verknüpfungen zu Investoren, Partnerschaften und Networking mit anderen KMU-Kunden und grösseren Firmen
  • Zugang zu internationalen Märken durch die Teilnahme an Auslandsmessen

Weitere wichtige Informationen

  • Die Teilnehmer können sich für die Phase 1 bewerben, und sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die Phase 2 bewerben, oder direkt für die Phase 2, wenn die Idee ausreichend ausgereift und nachweislich realisierbar ist. Die Antragstellung über Phase 1 vergrössert die Erfolgswahrscheinlichkeit geringfügig.
  • Stichtage für Phase 1: 3. Mai 2018, 5. September 2018, 7. November 2018, 13. Februar 2019, 7. Mai 2019, 5. September 2019, 6. November 2019
  • Stichtage für Phase 2: 23. Mai 2018, 10. Oktober 2018 , 9. Januar 2019, 3. April 2019, 5. Juni 2019, 9. Oktober 2019
  • Link zur Anmeldung
  • Nützliche Tipps für die Anmeldung

Kontakt

Euresearch
Zuständig für Graubünden, Region St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau
E-Mail: stgallen@euresearch.ch
Web: unisg.ch/horizon2020

Weitere EU-Forschungsprogramme: unisg.ch//europaeischeforschung

Ansprechpartner:

Petra Hertkorn-Betz (Advisor for European Research & Innovation)
E-Mail: petra.hertkorn-betz@euresearch.ch
Tel.: +41 (0)71 224 25 28

Eurostars – ein Förderprogramm für forschungstreibende KMU

Es ist Ziel des Bundes, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Deshalb beteiligt sich die Schweiz mit 6,5mio CHF an Eurostars, einem Förderinstrument von EUREKA und der EU, das sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Forschungstreibende KMU erhalten bis zu 50% des Aufwands für innovative F&E-Projekte, Verfahren oder Dienstleistungen vergütet. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Partnern aus den EUREKA-Ländern soll dabei gefördert werden. Dabei können Projekte nach dem „Bottom-up-Prinzip“ thematisch frei ausgestaltet sein.

Das Programm zeichnet sich durch ein einfaches, wenig bürokratisches Antragsverfahren aus. Beachten Sie die nächste Deadline für das Einreichen von Projektanträgen am 13. September 2018.

Vorteile

  • Fördersumme pro Projekt bis max. 500’000.- Euro
  • Projektförderquote von 50% für KMU. Die Fördersumme fliesst direkt zum KMU
  • Schnelles, unkompliziertes Antragsverfahren
  • Zwei Deadlines für die Einreichung von Projekten pro Jahr geplant

Teilnahmevoraussetzungen

  • Projektpartner aus mind. 2 Eurostars-Ländern 
  • Zugelassen sind forschungstreibende KMU mit eigener F&E (10% Vollzeitäquivalent oder 10% des Umsatzes in F&E)
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Ausgewogene Partnerschaften: Kein im Projekt vertretenes Land deckt mehr als 75% der Projektsumme ab
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Projektleitung durch ein KMU

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fähigkeiten und Motivation jedes Projektpartners müssen klar werden
  • Ambitionierte aber dennoch realistische Projekte sind erwünscht
  • Ziele müssen klar und messbar formuliert sein
  • Das Projekt muss verständlich und klar beschrieben sein
  • Die Innovation und das Marktpotential des Projekts sollten besonders gut herausgearbeitet sein

Weitere wichtige Informationen

Pro Jahr sind zwei Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen geplant. Die nächste findet am 13. September 2018 statt, ein nächstes Datum soll im März 2019 angesetzt werden. Anträge können nach dem Einreichen nicht mehr angepasst werden. Deshalb empfiehlt sich, Projektanträge sorgfältig vorzubereiten und die Unterstützung der nationalen Koordinationsstelle SBFI in Anspruch zu nehmen.

Kontakte

Informationen zu Eurostars des Bundes: sbfi.admin.ch
Web: eurostars-eureka.eu

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) koordiniert das Eurostars-Programm in der Schweiz. Sie erhalten schon vor dem Einreichen eines Antrags hier wertvolle Unterstützung.

Ansprechpartner:

Hr. Janique Siffert
Tel.: +41 (0)31 325 46 03

Technologiefonds – ein klimapolitisches Instrument des Bundes – bietet Bürgschaften für innovative Technologien an Schweizer Unternehmen. Die Organisation ist im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 verankert, dabei liegt die strategische Verantwortung bei der Abteilung Klima des Bundesamtes für Umwelt BAFU. Durch eine externe Geschäftsstelle wird die operative Umsetzung getätigt, welche Emerald Technology Ventures und dem Subunternehmen South Pole Group obliegt. Der Zielgruppe entsprechen Unternehmen, die mit ihren Produkten eine nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen, die die effiziente Nutzung von elektrischen und erneuerbare Energien fördern sowie natürliche Ressourcen schonen.

Vorteile

  • Zugang zu Fremdkapital
  • Angebot tieferer Zinsen möglich
  • Keine Verwässerung der bestehenden Besitzverhältnisse
  • Prüfung des Geschäftsmodells durch Cleantech-Experten
  • Etablierter schneller Bewerbungsprozess für die Gesuchsteller
  • Mögliche Gewinnung der Kunden von morgen durch bzw. mit dem Instrument der Bürgschaft

Teilnahmevoraussetzungen

  • Gesuchsteller und Darlehensgeberin müssen einen Schweizer Sitz haben
  • Kreditwürdigkeit des Gesuchstellers ist gegeben
  • Nachweisbarer Umweltnutzen
  • Innovationsgehalt: Entwicklung und Vermarktung eines neuartigen Verfahrens / Produktes / Software
  • Der Gesuchsteller befindet sich mit dem innovativen Produkt in der Vermarktungsphase (kein «early stage» Startup)
  • Ein angemessener Teil der Wertschöpfung findet in der Schweiz statt
  • Der Gesuchsteller und die Darlehensgeberin können auch zu einer internationalen Gruppe gehören und diese als Tochtergesellschaft in der Schweiz vertreten

Vorgehen Bewerbungsprozess

  • Durchführung eines 5-Minuten-Vorab-Checks auf der Internetseite des Technologiefonds, um zu prüfen, ob die wichtigsten Kriterien erfüllt werden
  • Ist der Vorab-Check erfolgreich erfüllt, muss online ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden sowie eine Investorenpräsentation eingereicht werden
  • Auf Basis des Online-Gesuchformulars sowie der Investorenpräsentation wird eine Vorselektion vorgenommen
  • Erfolgt eine positive Beurteilung der Vorselektion wird eine Due Diligence Prüfung von der Geschäftsstelle durchgeführt. Weitere Unterlagen müssen von dem Unternehmen eingereicht werden.
  • Das Bürgschaftskomitee fällt nach Abschluss der Due Dilligence einen Entscheid anhand der vorgelegten Bewerbungen

Weitere wichtige Informationen

  • Die Gesuchprüfung dauert mindestens drei Monate. Kann jedoch je nach zeitlichen Ressourcen der Gesuchsteller auch länger dauern.
  • Der Betrag der Bürgschaft beläuft sich auf maximal CHF 3 Millionen und hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren
  • Mindestens 40% der geförderten Vorhaben sind mit anderen Mitteln zu finanzieren
  • Einmalige Kosten für die Prüfung der Gesuche belaufen sich nach einer erfolgreichen Vorselektion auf CHF 1’000 sowie CHF 2’000 nach Zusage für eine Bürgschaft
  • Die Unternehmen bezahlen während der Laufzeit der Bürgschaft eine jährliche Bürgschaftsgebühr von 0.9 % der Bürgschaftssumme
  • Die verbürgten Darlehen müssen nach der Hälfte der Laufzeit zu mindestens 20% amortisiert werden.

Kontakt

Technologiefonds
c/o Emerald Technology Ventures
Seefeldstrasse 215
8008 Zürich
info@technologiefonds.ch
www.technologiefonds.ch

Ansprechsperson direkt:

Crowdlending bezeichnet eine Art der Finanzierung, bei der eine Vielzahl von Kapitalgebern einer Person oder Institution eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung stellt und als Gegenleistung jeweils die Rückzahlung des Kapitals (Amortisation zuzüglich Zinsen) erhalten. Diese Peer-to-Peer Finanzierung (C2C) schafft eine digitale Alternative zum traditionellen Bankkredit und ermöglicht Firmen schnell und unkompliziert eine Finanzierung zur Umsetzung eines Projektes zu erhalten.

Vorteile

  • Digital, schnell und unkompliziert – kurze Bearbeitungszeiten und eine schnelle Auszahlung des Kredites
  • Persönliche und unbürokratische Betreuung
  • Keine Zwischenschaltung eines Finanzinstituts
  • Transparente Gebühren
  • Fremdkapital zur Finanzierung ihrer Innovationsprojekte – damit werden die Schaffung von Arbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Schweiz unterstützt
  • Win-win-Situation für Investoren und Kreditnehmer

Weitere wichtige Informationen

  • Je nach Plattform von CHF 10‘000 bis CHF 25‘000‘000 Kreditvolumen
  • Je nach Plattform Laufzeiten von 6 Monate bis 5 Jahre
  • Je nach Plattform Zinssätzen ab 2%
  • Der Firmensitz muss sich in der Schweiz befinden
  • Das Unternehmen muss in der Regel seit mindestens 2 Jahren bestehen

Kontakt

Lendico Schweiz
Web: lendico.ch
E-Mail: info@lendico.ch
Tel.: +41 43 508 71 58

swisspeers AG
Web: swisspeers.ch
E-Mail: info@swisspeers.ch
Tel.: +41 52 511 50 80

creditworld AG
Web: creditworld.ch
E-Mail: info@creditworld.ch
Tel.: +41 44 510 87 02

Ein Förderprogramm des Kantons Graubünden

Ihr Unternehmen kann von Fördermitteln des Kantons Graubünden profitieren für förderungswürdige Vorhaben zur Entwicklung von neuen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Als förderungswürdig gelten Vorhaben

  • die Unternehmen oder Institutionen mit innovativen Geschäftsmodellen eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit oder Wertschöpfung verleihen;
  • technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auslösen, welche zu neuen, kommerzialisierbaren Produkten und Dienstleistungen oder zu neuen Prozessen führen. Neu kann auch eine wesentliche Weiterentwicklung bedeuten;
  • im Sinne einer Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten für innovative Produkte zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen;im Bereich Forschung und Entwicklung vom Bund (KTI, SNF) über ein Programm der Europäischen Union oder von einer anderen Organisation gefördert werden.

Beiträge an Entwicklungsleistungen (anrechenbar) betragen mindestens CHF 100’000. Der Kanton kann Beiträge inform von Innvoationschecks im Wert vom maximal CHF 10’000 gewähren. Darlehen können an die für die Umsetzung notwendige Infrastruktur gewährt werden.

  • Laufzeit des Darlehens maximal 15 Jahre
  • max. CHF 2 Mio, höchstens 25% der anrechenbaren Kosten
  • Anrechenbare Investitionskosten mind. CHF 500’000 pro Projekt
  • Darlehen sind zu verzinsen

 

Gesuchbehandlung

Sämtliche Anträge werden dem Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) eingereicht und vom AWT beurteilt. Eine Zweitmeinung von Experten kann bei Bedarf eingeholt werden.

Unterlagen für die Gesuchprüfung

  • Angaben zu Strategie, Organisation, Produkten und Märkten
  • Planbilanz, Planerfolgsrechnung und Mittelflussrechnung
  • Angaben zu Entwicklungs-/Investitionskosten des zu finanzierenden Projektes
  • Angaben zur vorgesehenen Finanzierung und Sicherstellung des Kapitalbedarfs
  • letzte zwei Jahresrechnungen inkl. Revisionsbericht (falls vorhanden)
  • Kopien der für das Vorhaben getroffenen Finanzierungsvereinbarungen mit Investoren, Banken, Leasingsfirmen und Dritten.

 

Diese können unter www.awt.gr.ch eingesehen werden.

Weitere wichtige Informationen

Ein Fördergesuch muss in der Regel vor Arbeits-/Baubeginn eingereicht werden.

 

Eine frühzeitige Beratung durch Mitarbeiter des AWT ist zu empfehlen, um alle Fördermöglichkeiten zu erörtern.

Download Dokument “Richtlinie Gewährung von Beiträgen und Darlehen an innovative Vorhaben”.

Kontakte

Amt für Wirtschaft und Tourismus
Grabenstrasse 1
7000 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 23 42
Mail: tourismus@awt.gr.ch
Web: awt.gr.ch

Ansprechpartner:

Paolo Giorgetta (Leiter Standortentwicklung Industrie)
Michael Caflisch (Leiter Tourismusentwicklung)
Lorenzo Zanetti (Leiter Regionalentwicklung)

Ein Förderprogramm der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden

Sie erhalten von der Innovationsstiftung finanzielle Beiträge und Darlehen, falls Sie herausragende Projekte mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit entwickeln. Die Stiftung ist mit 30 Millionen Franken dotiert. Die Mittel werden für Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen mit Bezug zum Kanton Graubünden bereitgestellt.

Vorteile

  • Ihr Unternehmen wird bei der Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungs- und Forschungsinstitutionen unterstützt
  • Auf- und Ausbau des Wissenstransfers und die Erarbeitung von Forschungsergebnissen
  • Ihr Projekte wird während der Forschungs- und Entwicklungsphase finanziellausgestattet
  • Es kann ein einmaliger, ein wiederkehrender Beitrag oder ein Darlehen beantragt werden
  • Die Erfolgsquote, dass ein Antrag unterstützt wird, liegt bei ca. 40%

Teilnahmevoraussetzungen

  • Besondere Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit des Projektes für den Kanton Graubünden
  • Ausschöpfung und internsive Nutzung einheimischer Ressourcen
  • Auf und Ausbau von Wissenstransfers und Erarbeitung von Forschungsergebnissen
  • Erforschung von Kultur und Lebensraum Graubünden im Hinblick auf die Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Unternehmen/ Institutionen oder Einzelpresonen müssen Bezug zum Kanton Graubünden aufweisen

Erfolgsfaktoren für den Antrag

Es ist von Vorteil, wenn Ihr Projekt den Wirtschaftsstandort Graubünden stärkt und einheimische Ressourcen nutzt. Der Kanton möchte, wie Sie, von der Förderung profitieren, das heisst Know-how und Arbeitsplätze sollen in Graubünden entstehen.

Kontakte:

Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden
c/o Amt für Wirtschaft und Tourismus
Grabenstrasse 1
7000 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 30 86
Web: innovationsstiftung.gr.ch

Projektkoordination:

Beatrice Koller
Tel.: +41 (0)81 257 30 86

Förderprogramm für Tourismus des Kantons Graubünden

Die Wettbewerbsfähigkeit des Bündner Tourismus soll nachweislich gestärkt werden. Dazu wurde das Kooperationsprogramm Bündner Tourismus 2014-2021 lanciert. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Position in den Märkten soll ausgebaut werden
  • Mehrwerte aus Kooperationsprojekten und Systemvorteile sollen erzeugt werden
  • Die Verlässlichkeit der Destinationen und Standorte erhalten und weiter profilieren
  • Mehrwerte durch die strategische und operative Führung im Bündner Tourismus schaffen

Vorteile

  • Mögliche finanzielle Projektförderung
  • Gesamtförderbetrag von 21 Millionen Schweizer Franken
  • Kompetenzen im Tourismus werden erweitert und durch die Zusammenarbeit ausgebaut
  • Graubünden gewinnt als Feriendestination an Attraktivität, die Logiernächte steigen
  • Kosten können dank Synergienutzung gesenkt werden
  • Eine höhere Rentabilität und eine Stärkung des Tourismussystems wird erwirkt
  • Das lokale Gewerbe profitiert von diesen Auswirkungen, da mehr Gäste Dienstleistungen und Güter erwerben
  • Stärkung der Arbeitsplatzangebote

Teilnahmevoraussetzungen

Wer kann Anträge stellen?

  • Sie sind ein einzelner Unternehmer mit Kooperationspartner
  • Sie führen einen Einzelbetrieb oder eine Organisation (unterstützt durch Verband oder DMO/ReTO)
  • Sie zählen zu einer Destinationsmanagement-Organisation
  • Sie treten als mehrere Tourismusorganisationen gemeinsam auf
  • Sie gehören zu Graubünden Ferien

Was wird gefördert?

  • Projekte, die zu einem der Themenfelder passen und mithelfen, die Ziele des Programms zu erreichen
  • Das Projekt muss das touristische Gesamtsystem Graubünden und die strategische Ausrichtung der Destination (als funktionaler Wirtschaftsraum) stärken
  • Projekte, die Systemvorteile auslösen und die Kooperationen unter den Akteuren fördern
  • Das Projekt setzt eine neuartige Idee um (Neuartigkeit, Einzigartigkeit)
  • Das Projekt trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung und Verbesserung der Wettbewerbsposition bei (Wettbewerbsvorteil)
  • Das Projekt trägt zum Aufbau von Fachkompetenz bei (Know-how-Kompetenz)
  • Kooperationsprojekte mit anderen Akteuren (Multiplikation, Skalierbarkeit)

Themenfelder

  • Produkt-/Markt-Entwicklung: Marktfähige Erlebnisse, die sich am Kundenprozess orientieren
  • System-Innovation und Wissensmanagement: Kooperationen, Innovationen und Know-how-Transfer zur Stärkung des Gesamtsystems Graubünden
  • Standortentwicklung: Tourismus und Regionalentwicklung sowie Tourismusbewusstsein
  • Führung im Tourismus: Die besten Köpfe und zeitgemässe Führungsinstrumente

Wichtige Informationen zum Ablauf

1. Gesuchsformular (Download) ausfüllen und zusammen mit den Projektunterlagen an das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden senden (Adresse unten)
2. Beurteilung durch das Amt für Wirtschaft und Tourismus, anschliessend Beratung und Förderempfehlung durch den Tourismusrat
3. Projektförderung – je nach Höhe der Förderbeiträge entweder durch die Regierung oder das Departement für Volkswirtschaft und Soziales; Abschluss einer Beitragsvereinbarung
4. Projektumsetzung mit Meilensteinen
5. Schlussbericht inklusive Wirkungsmessung

Kontakte

Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden
Grabenstrasse 1, 7001 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 23 42
Mail: tourismus@awt.gr.ch
Web: awt.gr.ch
Kooperationsprogramm

Ansprechpartner:

Michael Caflisch (Leiter Tourismusentwicklung)
Tel.: +41 (0)81 257 23 73

Patrick Ulber (Tourismusentwicklung)
Tel.: +41 (0)81 257 30 88

Kredithilfe durch eine Bürgschaftsgenossenschaft

Es gibt mehrere Bürgschaftsgenossenschaften. Nachfolgend werden zwei kurz vorgestellt:

1. Die BGOST.  Die Bürgschaftsgenossenschaft Ost für KMU fördert entwicklungsfähige Klein- und Mittelunternehmen durch die Gewährung von Bürgschaften mit dem Ziel, diesen die Aufnahme von Bankdarlehen zu erleichtern.

2. Die SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft. Sie fördert Unternehmerinnen mit überzeugenden Geschäftsmodellen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder ein bestehendes Geschäft übernehmen oder ausbauen.

Vorteile

  • Ihr Unternehmen wird auf dem Werdegang beraten
  • Ihnen wird eine Bürgschaft für Ihre kreditgebendene Bank gewährt
  • Die BGOST kann auf eigenes Risiko Geschäfte tätigen, die der Förderung von entwicklungsfähigen KMU dienen, so zum Beispiel die Gewährung von Kautionen und Garantien
  • Die SAFFA leistet der finanzierenden Bank Sicherheit in Form einer Bürgschaft und ermöglicht Unternehmerinnen den Zugang zu Krediten mit attraktiven Konditionen

Teilnahmevoraussetzungen

BGOST:

  • Sie führen ein KMU und suchen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

SAFFA:

  • Die Mitgliedschaft bei der Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA steht nur Frauen und Frauenorganisationen offen
  • Sie suchen für Ihre Geschäftsidee oder für Ihr Unternhemen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

Wichtige Informationen zum Ablauf

BGOST:

1. Einreichung des Bürgschaftsgesuches (Link) mit verlangten Unterlagen bei der BGOST (Bezahlung Kostenvorschuss von CHF 300.00)
2. Prüfung der eingereichten Unterlagen Besprechungen mit Gesuchsteller und Bank. Betriebsbesichtigung vor Ort
3. Antrag wird an Bewilligungsorgan der BGOST weitergeleitet
4. Entscheid durch das Bewilligungsorgan der BGOST

  • Bei einer Bewilligung: Erstellung Bürgschaftsverträge; Gesuchsprüfungskosten von rund CHF 1’200.00
  • Bei einer Ablehnung fallen keine Kosten an

SAFFA:

1. Einreichung Gesuch (Link): Bürgschaftsgesuch, Finanzierung, Business Plan, Schuldenverzeichnis etc.
2. Prüfung durch SAFFA: Persönliche Vorstellung des Projekts, Diskussion
3. Entscheid durch SAFFA. Falls Gesuch bewilligt wurde: Kredit durch Bank, Verbürgung durch SAFFA

Kontakte

BGOST
Falkensteinstrasse 54
Postfach 170
9006 St. Gallen
Tel.: +41 (0)71 242 00 60
Fax: +41 (0)71 242 00 70
info@bgost.ch
Web: bgost.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: bgost.ch/doks

SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft
Auf der Lyss 14
4051 Basel
Tel.: +41 (0)61 683 18 42
Fax: +41 (0)61 322 06 15
info@saffa.ch
Web: saffa.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: saffa.ch/doks

Förderung durch Investoren und Business Angels

Es gibt mehrere Netwerke und Vermittler über die man an Geldgeber herantreten kann. Nachfolgend werden drei Schweizer Investoren-Vermittler vorgestellt:

1. Die SECA. Sie vertritt Private Equity- und Corporate Finance-Aktivitäten gegenüber Unternhemern. Zudem werden der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und deren Kundschaft gefördert. Investoren und Business Angels sind auf der Website gelistet.

2. CTI Invest. Ihr Ziel ist es, Schweizer Start-ups notwendige finanzielle Unterstützung zu vermitteln. Über sie ist der Kontakt zu Investoren, Venture Capitalists, Business Angels und weitere Interessierten möglich. Nach eigenen Angaben ist CTI Invest der führende Anbieter in der Schweiz.

3. Die SVC AG. Sie stellt schweizweit KMUs und Jungunternehmen Risikokapital in der Höhe von insgesamt bis zu 100 Millionen Franken zur Verfügung. Die Fördergelder sollen innovative Unternehmen in verschiedenen Industrien und Unternehmensphasen stärken. Das Risikokapital wird als Eigenkapitalstütze oder als Darlehen mit Erfolgsbeteiligung vergeben. Der Werkplatz Schweiz und die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen ist der SVC AG wichtig.

Vorteile

SECA, CTI Invest und SVC AG:

  • Ihr Unternhemen wird bei der Umsetzung einer Geschäftsidee unterstützt
  • Die Finanzierung ist Verhandlungssache mit dem jeweiligen Investor, respektive Business Angel

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

CTI Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Teilnahmevoraussetzungen

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

CTI Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

SECA: 

  • Erfolgschancen, einen Investor oder Business Angel zu gewinnen, liegen bei 10-20%
  • Erfolgschancen, bei der Suche nach Venture Capital, liegen bei 5%

CTI Invest:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

SVC AG:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

Weitere wichtige Informationen

SECA:

CTI Invest:

SVC AG:

  • Die SVC AG begleitet Sie auf der Website bei der Einreichung der Anfrage: Anfrage SVC AG

Kontakt

SECA – Swiss Private Equity & Corporate Finance Association
Grafenauweg 10
Postfach 4332
6304 Zug
Telefon: +41 41 757 67 77
Fax: +41 41 757 67 00
info@seca.ch

Web: seca.ch

CTI Invest
Seehofstrasse 6
8008 Zürich
info@cti-invest.ch
Web: cti-invest.ch

Ansprechpartner:

Jean-Pierre Vuilleumier (Managing Director)
Telefon +41 79 251 32 09

Veronika Riggauer (Assistenz)

SVC – AG für KMU Risikokapital
IKV
Tessinerplatz 7
8070 Zürich
Tel.: +41 (0)44 333 10 63
info@svc-risikokapital.ch
Web: svc-risikokapital.ch

Förderung für Start-ups, Unternehmer, F&E-Projekte und WTT-Support

Als Förderagentur für Innovation des Bundes unterstützt die KTI die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (F&E) und die Promotion des Unternehmertums, sowie den Aufbau von Jungunternehmen/Start-ups. Mit nationalen thematischen Netzwerken (NTN) hilft sie den Wissens- und Technologietransfer (WTT) zu optimieren.

Alle F&E-bezogenen Disziplinen werden unterstützt. Mögliche Proejktfelder wären:

  • Life Sciences (Chemie, Biotechnologie, Medizin, Lebens­mittel, Landwirtschaft)
  • Enabling Sciences (Informations- und Kommunikations­technologien, Varia)
  • Nanotechnologie / Mikrosystemtechnik
  • Ingenieurwissenschaften
  • Discovery Projekte (von der Grundlagenforschung zum Produkt in 3-5 Jahren)
  • Energieforschung

Vorteile

  • Die KTI hilft den zukünftigen Entrepreneurs im Programm “CTI Entrepreneurship” mit massgeschneiderten Ausbildungsmodulen
  • Vermittlung von Tools und einer Methodik, um eine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen
  • Jungunternehmer können sich für ein professionelles Coaching bewerben
  • Die KTI unterstützt den Transfer von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Industrie. Nationale thematische Netzwerke (NTN) bieten den KMU Dienstleistungen bei der Vermittlung von Technologiewissen durch die Hochschulen und beim Anbieten von Lösungen für die unternehmensspezifischen Bedürfnisse an
  • Innovativen Schweizer Unternehmen und Forschenden sollen zudem Entwicklungschancen durch den Zugang zu internationalen Programmen und Netzwerken, wie z.B. EUREKA, ERANet und EU-FP7 oder den europäischen Technologieplattformen (ETP) geboten werden
  • Mit dem Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz” stärkt der Bundesrat in den Jahren 2013-2016 die Energieforschung. Zentraler Bestandteil ist der Aufbau interuniversitär vernetzter Forschungskompetenzzentren, der Swiss Competence Centers for Energy Research (SCCER)
  • Gefördert werden Entwicklungen, die ein hohes Innovationsrisiko haben und daher von Unternehmen kaum im Alleingang in Angriff genommen werden

Teilnahmevoraussetzungen

  • Förderung aller Disziplinen von wissenschaftsbasierten Innovationen
  • Marktorientierte F&E-Projekte
  • Gründung und Aufbau von Start-ups
  • Zwingende Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen F&E-Institut und mindestens einem privatwirtschaftlichen Partner
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssen eine Eigenleistung von mindestens 50% des Projektovlumens beitragen
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssem eine Zusatzfinanzierung von ca 10% der Fördergeldsumme in Form eines Cash-Beitrges zahlen. (Dieser Cash-Beitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden)

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fördern nach dem Bottom-up-Prinzip: Ausschlaggebend für die Unterstützung sind der innovative Gehalt und die Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung im Markt
  • Nicht zulässig sind Projekte im militärischen Bereich
  • Die Erfolgsquote, dass ein Antrag unterstützt wird, liegt bei ca. 30%

Weitere wichtige Informationen

  • Die KTI übernimmt ausschliesslich die Kosten der Saläre des öffentlichen F&E-Instituts bis maximal 50% der gesamten Projektsumme, der Rest wird durch Eigenleistung der Wirtschaftspartner erbracht
  • Als Eigenleistung der Wirtschaft zählt der eigene personelle Aufwand, für Tests bereitgestellte Anlagen und Materialien, aber auch Lizenzen oder Güter, die dem wissenschaftlichen Partner zur Verfügung gestellt werden
  • Firmen erhalten von der KTI keinerlei Direktfinanzierungen
  • Finanzierungsobergrenze: CHF 500’000 für Erstprojekte. Für Folgeprojekte sind höhere Beiträge möglich

Kontakt

Kommission für Technologie und Innovation KTI
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 24 40
Fax: +41 (0)31 322 21 15
info@kti.admin.ch
Web: kti.admin.ch

Ansprechpartner:

Dr. Walter J. Ammann (Innovationsmentor KTI für die Region Graubünden)
Tel.: 079 301 71 50

Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission

Horizon 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, das von 2014 bis 2020 läuft. Das Budget umfasst 80 Milliarden Euro.

Das neue Programm für Forschung und Innovation ist Teil des Massnahmenpakets, welches neues Wachstum und Arbeitsplätze in Europa schaffen soll. EU-weit soll Nachhaltigkeit und eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft gefördert werden. Die drei Schwerpunkte des Programms sind Wissenschaftsexzellenz, Führende Rolle der Industrie und Gesellschaftliche Herausforderungen.

Vorteile

  • Teilnahme in kollaborativen Projekten ist weiterhin möglich für die Schweizer Projektteilnehmer
  • Keine EU-Fördermittel als Folge der Einwanderungsinitiative (Abstimmung vom 9.2.2014)
  • Vorgesehen: Nationale Förderung durch SBFI (projektweise Beteiligung)

Teilnahmevoraussetzungen

  • Teilnehmen dürfen Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland. Die Schweiz zählt als Drittland
  • An einem Forschungsprojekt müssen mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein
  • Vertragspartner der EU ist die entsprechende Einrichtung (z. B. Universität, Hochschule, Forschungsinstitut, Unternehmen, Individualempfänger)

Schwerpunktthemen

Excellent Science (Wissenschaftliche Grundlagenforschung)

  • European Research Council (Stipendien für Nachwuchswissenschaftler zum Aufbau des ersten eigenen Forschungsteams und für etablierte Forschende)
  • Future and Emerging Technologies
  • Marie Sklodowska-Curie Actions (Förderung der Mobilität und Laufbahnentwicklung von Forschern innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union)
  • European Research Infrastructures, including e-Infrastructures

Industrial Leadership (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit)

  • Leadership in Enabling and Industrial Technologies
  • Information and Communication Technologies
  • Nanotechnologies, Advanced Materials, Advanced Manufacturing and Processing, and Biotechnology
  • Space
  • Access to Risk Finance
  • Innovation in SMEs (KMUs)

Societal Challenges (Gesellschaftliche Herausforderungen in Europa)

  • Health, Demographic Change and Wellbeing
  • Food Security, Sustainable Agriculture and Forestry, Marine, Maritime and Inland Water Research and the Bioeconomy
  • Secure, Clean and Efficient Energy
  • Smart, Green and Integrated Transport
  • Climate Action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials
  • Europe in a Changing World – Inclusive, Innovative and Reflective Societies
  • Secure Societies – Protecting Freedom and Security of Europe and its Citizens

Weitere wichtige Informationen

  • Horizon 2020 sieht es vor, dass Forschungsergebnisse, wenn möglich, verbreitet werden. Publikationen sollen über Open Access frei zugänglich sein
  • Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht nicht, Forscherinnen und Forscher können weiterhin entscheiden, ob beziehungsweise, wann sie publizieren möchten
  • Der Kommission sowie den Mitgliedstaaten sollen unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu den Forschungsergebnissen gewährt werden
  • Partnersuche für Projekte über mehrere Plattformen möglich Link
  • keine betriebliche Einzelförderung

Kontakt

Zuständig für Graubünden, Region St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau
Universität St. Gallen
Tellstrasse 2
Office 58-324
9000 St. Gallen
stgallen@euresearch.ch
Web: unisg.ch/horizon2020

Weitere EU-Forschungsprogramme: unisg.ch//europaeischeforschung

Ansprechpartner:

Petra Hertkorn-Betz (Advisor for European Research & Innovation)
Regional Office St. Gallen
University of St. Gallen
Tel.: +41 (0)71 224 25 28

Eurostars – ein Förderprogramm für forschungstreibende KMU

Es ist Ziel des Bundes, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Deshalb beteiligt sich die Schweiz mit 6,5mio CHF an Eurostars, einem Förderinstrument von EUREKA und der EU, das sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Forschungstreibende KMU erhalten bis zu 50% des Aufwands für innovative F&E-Projekte, Verfahren oder Dienstleistungen vergütet. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Partnern aus den EUREKA-Ländern soll dabei gefördert werden. Dabei können Projekte nach dem „Bottom-up-Prinzip“ thematisch frei ausgestaltet sein.

Das Programm zeichnet sich durch ein einfaches, wenig bürokratisches Antragsverfahren aus. Beachten Sie die nächste Deadline für das Einreichen von Projektanträgen am 11. September 2014.

Vorteile

  • Fördersumme pro Projekt bis max. 500’000.- Euro
  • Projektförderquote von 50% für KMU. Die Fördersumme fliesst direkt zum KMU
  • Schnelles, unkompliziertes Antragsverfahren
  • Zwei Deadlines für die Einreichung von Projekten pro Jahr geplant

Teilnahmevoraussetzungen

  • Projektpartner aus mind. 2 Eurostars-Ländern 
  • Zugelassen sind forschungstreibende KMU mit eigener F&E (10% Vollzeitäquivalent oder 10% des Umsatzes in F&E)
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Ausgewogene Partnerschaften: Kein im Projekt vertretenes Land deckt mehr als 75% der Projektsumme ab
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Projektleitung durch ein KMU

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fähigkeiten und Motivation jedes Projektpartners müssen klar werden
  • Ambitionierte aber dennoch realistische Projekte sind erwünscht
  • Ziele müssen klar und messbar formuliert sein
  • Das Projekt muss verständlich und klar beschrieben sein
  • Die Innovation und das Marktpotential des Projekts sollten besonders gut herausgearbeitet sein

Weitere wichtige Informationen

Pro Jahr sind zwei Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen geplant. Die nächste findet am 11. September 2014 statt, ein nächstes Datum soll im März 2015 angesetzt werden. Anträge können nach dem Einreichen nicht mehr angepasst werden. Deshalb empfiehlt sich, Projektanträge sorgfältig vorzubereiten und die Unterstützung der nationalen Koordinationsstelle SBFI in Anspruch zu nehmen.

Kontakte

Informationen zu Eurostars des Bundes: sbfi.admin.ch
Web: eurostars-eureka.eu

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) koordiniert das Eurostars-Programm in der Schweiz. Sie erhalten schon vor dem Einreichen eines Antrags hier wertvolle Unterstützung.

Ansprechpartner:

Hr. Janique Siffert
Tel.: +41 (0)31 325 46 03

Technologiefonds – ein klimapolitisches Instrument des Bundes – bietet Bürgschaften für innovative Technologien an Schweizer Unternehmen. Die Organisation ist im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 verankert, dabei liegt die strategische Verantwortung bei der Abteilung Klima des Bundesamtes für Umwelt BAFU. Durch eine externe Geschäftsstelle wird die operative Umsetzung getätigt, welche Emerald Technology Ventures und dem Subunternehmen South Pole Group obliegt. Der Zielgruppe entsprechen Unternehmen, die mit ihren Produkten eine nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen, die die effiziente Nutzung von elektrischen und erneuerbare Energien fördern sowie natürliche Ressourcen schonen.

Vorteile

  • Zugang zu Fremdkapital
  • Angebot tieferer Zinsen möglich
  • Keine Verwässerung der bestehenden Besitzverhältnisse
  • Prüfung des Geschäftsmodells durch Cleantech-Experten
  • Etablierter schneller Bewerbungsprozess für die Gesuchsteller
  • Mögliche Gewinnung der Kunden von morgen durch bzw. mit dem Instrument der Bürgschaft

Teilnahmevoraussetzungen

  • Gesuchsteller und Darlehensgeberin müssen einen Schweizer Sitz haben
  • Kreditwürdigkeit des Gesuchstellers ist gegeben
  • Nachweisbarer Umweltnutzen
  • Innovationsgehalt: Entwicklung und Vermarktung eines neuartigen Verfahrens / Produktes / Software
  • Der Gesuchsteller befindet sich mit dem innovativen Produkt in der Vermarktungsphase (kein «early stage» Startup)
  • Ein angemessener Teil der Wertschöpfung findet in der Schweiz statt
  • Der Gesuchsteller und die Darlehensgeberin können auch zu einer internationalen Gruppe gehören und diese als Tochtergesellschaft in der Schweiz vertreten

Vorgehen Bewerbungsprozess

  • Durchführung eines 5-Minuten-Vorab-Checks auf der Internetseite des Technologiefonds, um zu prüfen, ob die wichtigsten Kriterien erfüllt werden
  • Ist der Vorab-Check erfolgreich erfüllt, muss online ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden sowie eine Investorenpräsentation eingereicht werden
  • Auf Basis des Online-Gesuchformulars sowie der Investorenpräsentation wird eine Vorselektion vorgenommen
  • Erfolgt eine positive Beurteilung der Vorselektion wird eine Due Diligence Prüfung von der Geschäftsstelle durchgeführt. Weitere Unterlagen müssen von dem Unternehmen eingereicht werden.
  • Das Bürgschaftskomitee fällt nach Abschluss der Due Dilligence einen Entscheid anhand der vorgelegten Bewerbungen

Weitere wichtige Informationen

  • Die Gesuchprüfung dauert mindestens drei Monate. Kann jedoch je nach zeitlichen Ressourcen der Gesuchsteller auch länger dauern.
  • Der Betrag der Bürgschaft beläuft sich auf maximal CHF 3 Millionen und hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren
  • Mindestens 40% der geförderten Vorhaben sind mit anderen Mitteln zu finanzieren
  • Einmalige Kosten für die Prüfung der Gesuche belaufen sich nach einer erfolgreichen Vorselektion auf CHF 1’000 sowie CHF 2’000 nach Zusage für eine Bürgschaft
  • Die Unternehmen bezahlen während der Laufzeit der Bürgschaft eine jährliche Bürgschaftsgebühr von 0.9 % der Bürgschaftssumme
  • Die verbürgten Darlehen müssen nach der Hälfte der Laufzeit zu mindestens 20% amortisiert werden.

Kontakt

Technologiefonds
c/o Emerald Technology Ventures
Seefeldstrasse 215
8008 Zürich
info@technologiefonds.ch
www.technologiefonds.ch

Ansprechsperson direkt: