Unterstützung Ihrer innovativen Projekte

Wollen Sie Innovations- und Entwicklungsprojekte durchführen? Haben Sie Expansionspläne? Oder wollen ein Start-up gründen? Fast immer stellt sich in diesen Situationen die Frage nach der Finanzierung. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungsquellen kurz beschrieben, von denen innovative KMU profitieren können. Weitere Informationen erhalten Sie in einer Erstberatung.

Ein Förderprogramm des Kantons Graubünden

Ihr Unternehmen kann von Fördermitteln des Kantons Graubünden profitieren, insbesondere dank des Art. 12 des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Graubünden (GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz), welches die Entwicklung von neuen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen fördert.

Als förderungswürdig gelten Vorhaben:

a. die Unternehmen oder Institutionen mit innovativen Geschäftsmodellen eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit oder Wertschöpfung verleihen;

b. technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auslösen, welche zu neuen, kommerzialisierbaren Produkten und Dienstleistungen oder zu neuen Prozessen führen. Neu kann auch eine wesentliche Weiterentwicklung bedeuten;

c. im Sinne einer Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten für innovative Produkte zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beitragen;

d. im Bereich Forschung und Entwicklung vom Bund (Innosuisse, SNF) über ein Programm der Europäischen Union oder von einer anderen Organisation gefördert werden.

Beiträge: höchstens 25% der Gesamtkosten und max. CHF 500’000 Förderungsbeitrag

Innovationschecks: max. CHF 10’000

Darlehen: mind. CHF 500’000 anrechenbare Investitionskosten pro Projekt und max. CHF 2 Mio Darlehen, bzw. max. 25% der Investitionskosten

Gesuchbehandlung

Sämtliche Anträge werden dem Amt für Wirtschaft und Tourismus (AWT) eingereicht und vom AWT beurteilt. Eine Zweitmeinung von Experten kann bei Bedarf eingeholt werden.

Unterlagen für die Gesuchprüfung

  • Angaben zu Strategie, Organisation, Produkten und Märkten
  • Planbilanz, Planerfolgsrechnung und Mittelflussrechnung
  • Angaben zu Entwicklungs-/Investitionskosten des zu finanzierenden Projektes
  • Angaben zur vorgesehenen Finanzierung und Sicherstellung des Kapitalbedarfs
  • letzte zwei Jahresrechnungen inkl. Revisionsbericht (falls vorhanden)
  • Kopien der für das Vorhaben getroffenen Finanzierungsvereinbarungen mit Investoren, Banken, Leasingsfirmen und Dritten.

Für Jungunternehmen, Start-ups und Spin-Offs sind in der Regel folgende, zusätzliche Unterlagen einzureichen:

  • Persönlicher Lebenslauf
  • Evtl. private Steuererklärung
  • Aktuelle Betreibungsauskunft

Weitere wichtige Informationen

Ein Fördergesuch muss in der Regel vor Arbeits-/Baubeginn eingereicht werden.

 

Eine frühzeitige Beratung durch Mitarbeiter des AWT ist zu empfehlen, um alle Fördermöglichkeiten zu erörtern.

Download Dokument “Richtlinie Gewährung von Beiträgen und Darlehen an innovative Vorhaben”.

 

Link Wirtschaftsentwicklungsgesetz (PDF)

Kontakte

Amt für Wirtschaft und Tourismus
Ringstrasse 10
7001 Chur
Tel.: +41 (0)81 257 23 42
Web: www.gr.ch

Ansprechpartner:

Patrick Widmer (Leiter Standortentwicklung Industrie)

Ein Förderprogramm des Kantons Graubünden

Junge Bündner Unternehmen begleitet die Stiftung auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit. Sie steht ihnen beratend zur Seite und leistet finanzielle Unterstützung in Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank und der TRUMPF Schweiz AG.

INNOZET legt Wert auf den Erfahrungsaustausch unter den Jungunternehmern und ist einem weltoffenen, innovativen und kreativen Unternehmergeist verpflichtet.

Neben der sachlichen Kompetenz der jungen Unternehmen wird die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit gefördert. INNOZET öffnet die Türe zu einem grossen Beziehungsnetz und ermöglicht die Zusammenarbeit mit erfahrenen Industriebetrieben, Wissensträgern und weiteren Dritten.

Alle Massnahmen können ergriffen werden, die geeignet sind, um den Stiftungszweck direkt oder indirekt zu fördern. Die Stiftung kann auch Grundeigentum erwerben.

Gesuchbehandlung

Neben der Äufnung des Stiftungskapitals stellt die Graubündner Kantonalbank die Geschäftsstelle, welche die eingehenden Finanzierungsanfragen beurteilt und eine Empfehlung an den Stiftungsrat abgibt.

VORRAUSSETZUNGEN FÜR EIN FÖRDERUNGSGESUCH

  • Junge Unternehmen mit Sitz in Graubünden
  • Plausibles Geschäftsmodell im Bereich Technologie und Tourismus
  • Potenzial für neue Arbeitsplätze in Graubünden
  • Unternehmen mit hoher Innovationskraft und/oder grossem Wertschöpfungspotenzial
  • Erste Finanzierungsrunde durch eigene Mittel bereits erfolgt
  • Verkaufsfähige Produkte oder ausgereifte, marktfähige Prototypen

Unterlagen für die Gesuchprüfung

  • Präsentation der Geschäftsidee, der Unternehmer, der involvierten Partner sowie des Prototyps
  • Businessplan

Weitere wichtige Informationen

Bitte konsultieren Sie für die aktuellsten Information die Website der Stiftung INNOZET.

Kontakte

Graubündner Kantonalbank
Stiftung Innozet
Hauptsitz Postplatz
Postfach
CH-7001 Chur

Ansprechpartner:

Marc Pittner (Geschäftsstelle INNOZET)

Kredithilfe durch eine Bürgschaftsgenossenschaft

Es gibt mehrere Bürgschaftsgenossenschaften. Nachfolgend werden zwei kurz vorgestellt:

1. Die BGOST.  Die Bürgschaftsgenossenschaft Ost für KMU fördert entwicklungsfähige Klein- und Mittelunternehmen durch die Gewährung von Bürgschaften mit dem Ziel, diesen die Aufnahme von Bankdarlehen zu erleichtern.

2. Die SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft. Sie fördert Unternehmerinnen mit überzeugenden Geschäftsmodellen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder ein bestehendes Geschäft übernehmen oder ausbauen.

Vorteile

  • Ihr Unternehmen wird auf dem Werdegang beraten
  • Ihnen wird eine Bürgschaft für Ihre kreditgebendene Bank gewährt
  • Die BGOST kann auf eigenes Risiko Geschäfte tätigen, die der Förderung von entwicklungsfähigen KMU dienen, so zum Beispiel die Gewährung von Kautionen und Garantien
  • Die SAFFA leistet der finanzierenden Bank Sicherheit in Form einer Bürgschaft und ermöglicht Unternehmerinnen den Zugang zu Krediten mit attraktiven Konditionen

Teilnahmevoraussetzungen

BGOST:

  • Sie führen ein KMU und suchen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

SAFFA:

  • Die Mitgliedschaft bei der Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA steht nur Frauen und Frauenorganisationen offen
  • Sie suchen für Ihre Geschäftsidee oder für Ihr Unternhemen nach einer Bürgschaft für einen Kredit

Wichtige Informationen zum Ablauf

BGOST:

1. Einreichung des Bürgschaftsgesuches (Link) mit verlangten Unterlagen bei der BGOST (Bezahlung Kostenvorschuss von CHF 300.00)
2. Prüfung der eingereichten Unterlagen Besprechungen mit Gesuchsteller und Bank. Betriebsbesichtigung vor Ort
3. Antrag wird an Bewilligungsorgan der BGOST weitergeleitet
4. Entscheid durch das Bewilligungsorgan der BGOST

  • Bei einer Bewilligung: Erstellung Bürgschaftsverträge; Gesuchsprüfungskosten von rund CHF 1’200.00
  • Bei einer Ablehnung fallen keine Kosten an

SAFFA:

1. Einreichung Gesuch (Link): Bürgschaftsgesuch, Finanzierung, Business Plan, Schuldenverzeichnis etc.
2. Prüfung durch SAFFA: Persönliche Vorstellung des Projekts, Diskussion
3. Entscheid durch SAFFA. Falls Gesuch bewilligt wurde: Kredit durch Bank, Verbürgung durch SAFFA

Kontakte

BGOST
Falkensteinstrasse 54
Postfach 170
9006 St. Gallen
Tel.: +41 (0)71 242 00 60
Fax: +41 (0)71 242 00 70
info@bgost.ch
Web: bgost.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: bgost.ch/doks

SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft
Auf der Lyss 14
4051 Basel
Tel.: +41 (0)61 683 18 42
Fax: +41 (0)61 322 06 15
info@saffa.ch
Web: saffa.ch

Weitere wichtige Informationen und Dokumente: saffa.ch/doks

Förderung durch Investoren und Business Angels

Es gibt mehrere Netwerke und Vermittler über die man an Geldgeber herantreten kann. Nachfolgend werden drei Schweizer Investoren-Vermittler vorgestellt:

1. Die SECA. Sie vertritt Private Equity- und Corporate Finance-Aktivitäten gegenüber Unternhemern. Zudem werden der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und deren Kundschaft gefördert. Investoren und Business Angels sind auf der Website gelistet.

2. Swiss Startup Invest. Ihr Ziel ist es, Schweizer Start-ups notwendige finanzielle Unterstützung zu vermitteln. Über sie ist der Kontakt zu Investoren, Venture Capitalists, Business Angels und weitere Interessierten möglich. Nach eigenen Angaben ist Swiss Startup Invest der führende Anbieter in der Schweiz.

3. Die SVC AG. Sie stellt schweizweit KMUs und Jungunternehmen Risikokapital in der Höhe von insgesamt bis zu 100 Millionen Franken zur Verfügung. Die Fördergelder sollen innovative Unternehmen in verschiedenen Industrien und Unternehmensphasen stärken. Das Risikokapital wird als Eigenkapitalstütze oder als Darlehen mit Erfolgsbeteiligung vergeben. Der Werkplatz Schweiz und die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen ist der SVC AG wichtig.

Vorteile

SECA, CTI Invest und SVC AG:

  • Ihr Unternhemen wird bei der Umsetzung einer Geschäftsidee unterstützt
  • Die Finanzierung ist Verhandlungssache mit dem jeweiligen Investor, respektive Business Angel

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

Swiss Startup Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Teilnahmevoraussetzungen

SECA:

  • Vollständiger Businessplan
  • Investition in Geschäftsideen mit mittelfristig hohen Renditen von 15-30%
  • Ideen und Projekte lassen sich auf Veranstaltungen, sowie durch eine direkte Bewerbung bei Business Angels oder Investoren vorstellen

Swiss Startup Invest:

  • Möglichst frühe Präsentation des Projekts vor den Investoren
  • Für Early Stage und Later Stage Start-ups
  • Themenfelder: Biotech & Lifescience, Medtech, Micro & Nanotechnology, Cleantech, Information & Communication, Interdisciplinary Stages

SVC AG:

  • Jungunternehmern / Start-up (auch Nachfolgesituationen im Unternhemen)
  • Wachstumsprojekte (neue Produkte/Dienstleistungen, neue Märkte, usw.)
  • Business- und Finanzplan vorhanden
  • KMU muss eine AG oder eine GmbH sein (Investitionen werden in erster Linie an bestehende Unternehmen, Jungunternehmen und Kleingewerbe vergeben)
  • Anteile des Unternehmens sind mit mindestens 100.000 CHF liberiert
  • Das Unternehmen ist schwepunktmässig in der Schweiz tätig
  • Risikokapital wird zukunfts- und erfolgsgerichtet investiert
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Zeitraum des Projekts beläuft sich auf maximal 5-7 Jahre
  • Gewöhnlich werden nur Investitionen stattgegeben, wenn die Dienstleistungen/Produkte im Markt akzeptiert sind und Umsätze erwirtschaften

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

SECA: 

  • Erfolgschancen, einen Investor oder Business Angel zu gewinnen, liegen bei 10-20%
  • Erfolgschancen, bei der Suche nach Venture Capital, liegen bei 5%

Swiss Startup Invest:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

SVC AG:

  • Nähere Erfolgsfaktoren unbekannt

Weitere wichtige Informationen

SECA:

Swiss Startup Invest:

SVC AG:

  • Die SVC AG begleitet Sie auf der Website bei der Einreichung der Anfrage: Anfrage SVC AG

Kontakt

SECA – Swiss Private Equity & Corporate Finance Association
Grafenauweg 10
Postfach 4332
6304 Zug
Telefon: +41 41 757 67 77
Fax: +41 41 757 67 00
info@seca.ch

Web: seca.ch

Swiss Startup Invest
Seehofstrasse 6
8008 Zürich
info@swiss-startup-invest.ch
Web: swiss-startup-invest.ch

Ansprechpartner:

Jean-Pierre Vuilleumier (Managing Director)
Telefon +41 79 251 32 09

Veronika Riggauer (Project Leader)

SVC – AG für KMU Risikokapital
IKV
Tessinerplatz 7
8070 Zürich
Tel.: +41 (0)44 333 10 63
info@svc-risikokapital.ch
Web: svc-risikokapital.ch

Förderung für Start-ups, Unternehmer, F&E-Projekte und WTT-Support

Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, hat am 1. Januar 2018 die Funktion der bisherigen Kommission für Technologie und Innovation KTI übernommen. Sie fördert unter neuem Namen und mit einer neuen Organisationsstruktur weiterhin wissenschaftsbasierte Innovationen in der Schweiz.

Als Förderagentur für Innovation des Bundes ermöglicht Innosuisse Ihnen als KMU einen einfachen Einstieg in die Welt der wissenschaftsbasierten Innovationsförderung. Innovationsvorhaben werden unterstützt, in dem Ihr Unternehmen Forschungsleistungen bis zu 50% des Projektvolumens bei Forschungseinrichtungen in der Schweiz beziehen kann. Einen leichten Einstieg bietet der Innovationsscheck in der Höhe von 15‘000 CHF. Darüber hinaus werden umfangreichere und innovative F&E-Projekte gefördert. Infos dazu finden Sie weiter unten. Die KTI bietet für Start-ups zudem verschiedene Coaching-Möglichkeiten an und führt Veranstaltungen durch.

Vorteile

  • Innosuisse hilft den zukünftigen Entrepreneurs mit dem Start-up Training Programm mit massgeschneiderten Ausbildungsmodulen (4 Module)
  • Vermittlung von Tools und einer Methodik, um eine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen
  • Jungunternehmer können sich für ein professionelles Coaching bewerben
  • Innosuisse unterstützt den Transfer von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Industrie. Nationale thematische Netzwerke (NTN) bieten den KMU Dienstleistungen bei der Vermittlung von Technologiewissen durch die Hochschulen und beim Anbieten von Lösungen für die unternehmensspezifischen Bedürfnisse an
  • Im Förderprogramm Energie steuert und finanziert Innosuisse den Aufbau und Betrieb der acht interuniversitär vernetzten Forschungskompetenzzentren (SCCER)
  • Gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) bietet Innosuisse das Programm BRIDGE an. An der Schnittstelle von Grundlagen- und angewandter Forschung fördert Innosuisse junge und erfahrene Forschende
  • Innosuisse leitet das Entreprise Europe Network (EEN), das KMU den Aufbau von Kooperationen in Europa und weiteren Ländern ermöglicht (mehr als 600 Mitgliederorganisationen in über 60 Ländern).
  • Gefördert werden Entwicklungen, die ein hohes Innovationsrisiko haben und daher von Unternehmen kaum im Alleingang in Angriff genommen werden

Teilnahmevoraussetzungen

  • Förderung aller Disziplinen von wissenschaftsbasierten Innovationen
  • Marktorientierte F&E-Projekte
  • Gründung und Aufbau von Start-ups
  • Zwingende Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen F&E-Institut und mindestens einem privatwirtschaftlichen Partner
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssen eine Eigenleistung von mindestens 50% des Projektvolumens beitragen
  • Die privatwirtschaftlichen Partner müssem eine Zusatzfinanzierung von ca 10% der Fördergeldsumme in Form eines Cash-Beitrges zahlen. (Dieser Cash-Beitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden)

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fördern nach dem Bottom-up-Prinzip: Ausschlaggebend für die Unterstützung sind der innovative Gehalt und die Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung im Markt
  • Nicht zulässig sind Projekte im militärischen Bereich
  • Die Erfolgsquote, dass ein Antrag unterstützt wird, liegt bei ca. 30%

Weitere wichtige Informationen

  • Innosuisse übernimmt ausschliesslich die Kosten der Saläre des öffentlichen F&E-Instituts bis maximal 50% der gesamten Projektsumme, der Rest wird durch Eigenleistung der Wirtschaftspartner erbracht
  • Als Eigenleistung der Wirtschaft zählt der eigene personelle Aufwand, für Tests bereitgestellte Anlagen und Materialien, aber auch Lizenzen oder Güter, die dem wissenschaftlichen Partner zur Verfügung gestellt werden
  • Firmen erhalten von Innosuisse keinerlei Direktfinanzierungen
  • Finanzierungsobergrenze: CHF 500’000 für Erstprojekte. Für Folgeprojekte sind höhere Beiträge möglich

Kontakt

Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern

info@innosuisse.ch

Web: innosuisse.ch

Ansprechpartner:

Dr. Walter J. Ammann (Innovationsmentor für die Region Graubünden)
Tel.: 079 301 71 50

Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission

Das SME Instrument ist Teil des europäischen Innovationsförderprogramms Horizon 2020, welches hochinnovative Start-ups und KMU mit Finanzierungsmöglichkeiten direkt unterstützt. Das SME Instrument  wird bis 2020 etwa 3 Milliarden Euro in 7’500 Innovations- und F&E-Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen investieren. Pro Unternehmen können Förderleistungen von bis zu 2.5 Mio Euro beantragt werden.

Vorteile

  • A-fonds-perdu Förderung von bis zu 2.5 Mio Euro pro Innovationsprojekt / Unternehmen
  • Relativ schneller Förderentscheid
  • Förderbetrag geht direkt zu Ihrem Unternehmen
  • Ihr Unternehmen wird bei der Markteinführung in europäischen und internationalen Märkten unterstützt
  • Sie profitieren von Networking Gelegenheiten mit Investoren und potentiellen Partnern

Teilnahmevoraussetzungen

Das SME Instrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer radikal neuen Idee und einem Business Plan, welcher zur Einführung marktfähiger Innovationslösungen führt. Es unterstützt KMU mit hohem Risiko und hohem Potenzial dabei, neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnten.

Die Anträge werden von vier unabhängigen Experten aufgrund folgender Kriterien beurteilt:

  • Spitzenleistung – Ihr Projekt hat ein hohes Innovationspotenzial und ist über den Stand der Technik hinaus
  • Wirkung – Ihre Innovation erfüllt die dringenden Bedürfnisse europäischer und internationaler Märkte
  • Umsetzung – Ihr Arbeitsplan ist kohärent und effizient

Schwerpunktthemen

Das SME Instrument ist eine öffentliche Ausschreibung mit vier Stichtagen pro Jahr für die Phasen 1 und 2. Nach jedem Stichtag werden alle eingereichten Projekte von externen Gutachtern analysiert und die ausgewählten KMU werden benachrichtigt.

Phase 1 – Machbarkeitsstudie:

  • Konzept und Machbarkeitsstudie – von der Idee zum Konzept
  • Die Europäische Union stellt 50‘000 Euro Finanzierungskapital zur Verfügung
  • Den Förderentscheid erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten und die Finanzierung innerhalb von 4 Monaten

Phase 2 – vom Konzept zum Markt:

  • Ausführung, Marktreplikation, F&E und Produktentwicklung
  • Vom Konzept zur Marktreife
  • Die Europäische Union finanziert bis zu 70% des Projektes mit Beträgen zwischen 0.5 und 2.5 Millionen Euro
  • Den Förderentscheid erhalten Sie innerhalb von 4 Monaten und die Finanzierung innerhalb von 8 Monaten

Phase 3 – Geschäftsbeschleunigungsdienste und Coaching

  • Kostenloses Coaching, Geschäftsbeschleunigungsdienste und Beratung um den Wachstum Ihres Unternehmens zu unterstützen
  • In Form von Schulungen, Verknüpfungen zu Investoren, Partnerschaften und Networking mit anderen KMU-Kunden und grösseren Firmen
  • Zugang zu internationalen Märken durch die Teilnahme an Auslandsmessen

Weitere wichtige Informationen

  • Die Teilnehmer können sich für die Phase 1 bewerben, und sich zu einem späteren Zeitpunkt auf die Phase 2 bewerben, oder direkt für die Phase 2, wenn die Idee ausreichend ausgereift und nachweislich realisierbar ist. Die Antragstellung über Phase 1 vergrössert die Erfolgswahrscheinlichkeit geringfügig.
  • Stichtage für Phase 1: 3. Mai 2018, 5. September 2018, 7. November 2018, 13. Februar 2019, 7. Mai 2019, 5. September 2019, 6. November 2019
  • Stichtage für Phase 2: 23. Mai 2018, 10. Oktober 2018 , 9. Januar 2019, 3. April 2019, 5. Juni 2019, 9. Oktober 2019
  • Link zur Anmeldung
  • Nützliche Tipps für die Anmeldung

Kontakt

Euresearch
Zuständig für Graubünden, Region St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau
E-Mail: stgallen@euresearch.ch
Web: unisg.ch/horizon2020

Weitere EU-Forschungsprogramme: unisg.ch//europaeischeforschung

Ansprechpartner:

Petra Hertkorn-Betz (Advisor for European Research & Innovation)
E-Mail: petra.hertkorn-betz@euresearch.ch
Tel.: +41 (0)71 224 25 28

Eurostars – ein Förderprogramm für forschungstreibende KMU

Es ist Ziel des Bundes, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Deshalb beteiligt sich die Schweiz mit 6,5mio CHF an Eurostars, einem Förderinstrument von EUREKA und der EU, das sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Forschungstreibende KMU erhalten bis zu 50% des Aufwands für innovative F&E-Projekte, Verfahren oder Dienstleistungen vergütet. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Partnern aus den EUREKA-Ländern soll dabei gefördert werden. Dabei können Projekte nach dem „Bottom-up-Prinzip“ thematisch frei ausgestaltet sein.

Das Programm zeichnet sich durch ein einfaches, wenig bürokratisches Antragsverfahren aus. Beachten Sie die nächste Deadline für das Einreichen von Projektanträgen am 13. September 2018.

Vorteile

  • Fördersumme pro Projekt bis max. 500’000.- Euro
  • Projektförderquote von 50% für KMU. Die Fördersumme fliesst direkt zum KMU
  • Schnelles, unkompliziertes Antragsverfahren
  • Zwei Deadlines für die Einreichung von Projekten pro Jahr geplant

Teilnahmevoraussetzungen

  • Projektpartner aus mind. 2 Eurostars-Ländern 
  • Zugelassen sind forschungstreibende KMU mit eigener F&E (10% Vollzeitäquivalent oder 10% des Umsatzes in F&E)
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Ausgewogene Partnerschaften: Kein im Projekt vertretenes Land deckt mehr als 75% der Projektsumme ab
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Projektleitung durch ein KMU

Erfolgsfaktoren für einen Antrag

  • Fähigkeiten und Motivation jedes Projektpartners müssen klar werden
  • Ambitionierte aber dennoch realistische Projekte sind erwünscht
  • Ziele müssen klar und messbar formuliert sein
  • Das Projekt muss verständlich und klar beschrieben sein
  • Die Innovation und das Marktpotential des Projekts sollten besonders gut herausgearbeitet sein

Weitere wichtige Informationen

Pro Jahr sind zwei Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen geplant. Die nächste findet am 13. September 2018 statt, ein nächstes Datum soll im März 2019 angesetzt werden. Anträge können nach dem Einreichen nicht mehr angepasst werden. Deshalb empfiehlt sich, Projektanträge sorgfältig vorzubereiten und die Unterstützung der nationalen Koordinationsstelle SBFI in Anspruch zu nehmen.

Kontakte

Informationen zu Eurostars des Bundes: sbfi.admin.ch
Web: eurostars-eureka.eu

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) koordiniert das Eurostars-Programm in der Schweiz. Sie erhalten schon vor dem Einreichen eines Antrags hier wertvolle Unterstützung.

Ansprechpartner:

Hr. Janique Siffert
Tel.: +41 (0)31 325 46 03

Technologiefonds – ein klimapolitisches Instrument des Bundes – bietet Bürgschaften für innovative Technologien an Schweizer Unternehmen. Die Organisation ist im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 verankert, dabei liegt die strategische Verantwortung bei der Abteilung Klima des Bundesamtes für Umwelt BAFU. Durch eine externe Geschäftsstelle wird die operative Umsetzung getätigt, welche Emerald Technology Ventures und dem Subunternehmen South Pole Group obliegt. Der Zielgruppe entsprechen Unternehmen, die mit ihren Produkten eine nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen, die die effiziente Nutzung von elektrischen und erneuerbare Energien fördern sowie natürliche Ressourcen schonen.

Vorteile

  • Zugang zu Fremdkapital
  • Angebot tieferer Zinsen möglich
  • Keine Verwässerung der bestehenden Besitzverhältnisse
  • Prüfung des Geschäftsmodells durch Cleantech-Experten
  • Etablierter schneller Bewerbungsprozess für die Gesuchsteller
  • Mögliche Gewinnung der Kunden von morgen durch bzw. mit dem Instrument der Bürgschaft

Teilnahmevoraussetzungen

  • Gesuchsteller und Darlehensgeberin müssen einen Schweizer Sitz haben
  • Kreditwürdigkeit des Gesuchstellers ist gegeben
  • Nachweisbarer Umweltnutzen
  • Innovationsgehalt: Entwicklung und Vermarktung eines neuartigen Verfahrens / Produktes / Software
  • Der Gesuchsteller befindet sich mit dem innovativen Produkt in der Vermarktungsphase (kein «early stage» Startup)
  • Ein angemessener Teil der Wertschöpfung findet in der Schweiz statt
  • Der Gesuchsteller und die Darlehensgeberin können auch zu einer internationalen Gruppe gehören und diese als Tochtergesellschaft in der Schweiz vertreten

Vorgehen Bewerbungsprozess

  • Durchführung eines 5-Minuten-Vorab-Checks auf der Internetseite des Technologiefonds, um zu prüfen, ob die wichtigsten Kriterien erfüllt werden
  • Ist der Vorab-Check erfolgreich erfüllt, muss online ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden sowie eine Investorenpräsentation eingereicht werden
  • Auf Basis des Online-Gesuchformulars sowie der Investorenpräsentation wird eine Vorselektion vorgenommen
  • Erfolgt eine positive Beurteilung der Vorselektion wird eine Due Diligence Prüfung von der Geschäftsstelle durchgeführt. Weitere Unterlagen müssen von dem Unternehmen eingereicht werden.
  • Das Bürgschaftskomitee fällt nach Abschluss der Due Dilligence einen Entscheid anhand der vorgelegten Bewerbungen

Weitere wichtige Informationen

  • Die Gesuchprüfung dauert mindestens drei Monate. Kann jedoch je nach zeitlichen Ressourcen der Gesuchsteller auch länger dauern.
  • Der Betrag der Bürgschaft beläuft sich auf maximal CHF 3 Millionen und hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren
  • Mindestens 40% der geförderten Vorhaben sind mit anderen Mitteln zu finanzieren
  • Einmalige Kosten für die Prüfung der Gesuche belaufen sich nach einer erfolgreichen Vorselektion auf CHF 1’000 sowie CHF 2’000 nach Zusage für eine Bürgschaft
  • Die Unternehmen bezahlen während der Laufzeit der Bürgschaft eine jährliche Bürgschaftsgebühr von 0.9 % der Bürgschaftssumme
  • Die verbürgten Darlehen müssen nach der Hälfte der Laufzeit zu mindestens 20% amortisiert werden.

Kontakt

Technologiefonds
c/o Emerald Technology Ventures
Seefeldstrasse 215
8008 Zürich
info@technologiefonds.ch
www.technologiefonds.ch

Ansprechsperson direkt:

Crowdlending bezeichnet eine Art der Finanzierung, bei der eine Vielzahl von Kapitalgebern einer Person oder Institution eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung stellt und als Gegenleistung jeweils die Rückzahlung des Kapitals (Amortisation zuzüglich Zinsen) erhalten. Diese Peer-to-Peer Finanzierung (C2C) schafft eine digitale Alternative zum traditionellen Bankkredit und ermöglicht Firmen schnell und unkompliziert eine Finanzierung zur Umsetzung eines Projektes zu erhalten.

Vorteile

  • Digital, schnell und unkompliziert – kurze Bearbeitungszeiten und eine schnelle Auszahlung des Kredites
  • Persönliche und unbürokratische Betreuung
  • Keine Zwischenschaltung eines Finanzinstituts
  • Transparente Gebühren
  • Fremdkapital zur Finanzierung ihrer Innovationsprojekte – damit werden die Schaffung von Arbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Schweiz unterstützt
  • Win-win-Situation für Investoren und Kreditnehmer

Weitere wichtige Informationen

  • Je nach Plattform von CHF 10‘000 bis CHF 25‘000‘000 Kreditvolumen
  • Je nach Plattform Laufzeiten von 6 Monate bis 5 Jahre
  • Je nach Plattform Zinssätzen ab 2%
  • Der Firmensitz muss sich in der Schweiz befinden
  • Das Unternehmen muss in der Regel seit mindestens 2 Jahren bestehen

Kontakt

Lendico Schweiz
Web: lendico.ch
E-Mail: info@lendico.ch
Tel.: +41 43 508 71 58

swisspeers AG
Web: swisspeers.ch
E-Mail: info@swisspeers.ch
Tel.: +41 52 511 50 80

creditworld AG
Web: creditworld.ch
E-Mail: info@creditworld.ch
Tel.: +41 44 510 87 02